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Beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen und Unternehmen

In Deutschland kann der bürokratische Aufwand manchmal ziemlich hoch ausfallen: Obwohl sich englischsprachige Abschlusszeugnisse einer Universität inhaltlich nicht stark von deutschsprachigen unterscheiden, kann eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein – für eine Behörde, eine Bank oder einen Arbeitgeber.
Nur Übersetzer*innen, die bei einem Gericht vereidigt wurden, dürfen Übersetzungen beglaubigen. Voraussetzung für die Vereidigung ist, dass sie einen staatlich anerkannten Abschluss bzw. eine staatlich anerkannte Prüfung nachweisen und sich strenger Überprüfungen unterziehen. Bei vereidigten Übersetzer*innen können Sie sich darauf verlassen, dass es sich um professionelle Fachleute handelt – und nicht einfach nur um jemanden, der während eines Auslandsjahres eine Fremdsprache gelernt hat.
Nach Abschluss meines Übersetzungsstudiums wurde ich sorgfältig überprüft und 2022 am Landgericht Saarbrücken vereidigt.
Seitdem fertige ich beglaubigte Übersetzungen amtlicher Dokumente und Zeugnisse aus aller Welt ins Englische und Deutsche an.
Urkunden und Zeugnisse, die ich übersetzt habe
Persönliche Dokumente
- Geburtsurkunden
- Namensänderungsurkunden
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden
- Sterbeurkunden
- Führerscheine
Bildung und Unternehmen
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Abschlussurkunden von Hochschulen
- Arbeitszeugnisse
- Gehaltsnachweise
- Kontoauszüge
- Handelsregisterauszüge

Natasha Higman
MA · MBA · FCCA · ACIL
Ich bin mit zwei Sprachen und in zwei Kulturen aufgewachsen. Später habe ich dann Übersetzen studiert und einen Master-Abschluss gemacht. Nach sorgfältiger Überprüfung meiner Person und meiner Fähigkeiten wurde ich am Landgericht des Saarlandes vereidigt. Seitdem bin ich ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, die von allen deutschen Behörden anerkannt werden.

Jede beglaubigte Übersetzung trägt meinen offiziellen Stempel als vereidigte Übersetzerin.
Übersetzer*innen werden bei einem Gericht in dem Bundesland vereidigt, in dem sie wohnen. Vor der Vereidigung überzeugt sich das Gericht davon, dass der/die Übersetzer*in über die erforderliche Kompetenz und Integrität verfügt. In den einzelnen Bundesländern werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet – „vereidigt“, „allgemein beeidigt“, „ermächtigt“ –, die aber alle dasselbe bezeichnen. Vereidigungen werden nicht nur in dem Bundesland anerkannt, in dem sie erlangt wurden, sondern bundesweit.
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